Auch eine Frage der Länderfinanzen
Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse des Zensus vom Mai 2011 kosten einige Bundesländer richtig viel Geld. Dafür sorgen die Spielregeln des Länderfinanzausgleichs.
- Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse des Zensus vom Mai 2011 kosten einige Bundesländer richtig viel Geld.
- Laut den Spielregeln des Länderfinanzausgleichs bekommen wirtschaftlich schwächere Bundesländer Geld aus dem gemeinsamen Topf und stärkere müssen die Zeche zahlen.
- Berlin musste sich vom Status der 3,5-Millionen-Stadt verabschieden, denn die bisherige Fortschreibung wies 176.000 Menschen zu viel aus.
In Deutschland wurde im Mai 2011 zum ersten Mal in der Geschichte der wiedervereinigten Republik das Volk gezählt. Davor gab es in der DDR 1981 eine Volkszählung und in Westdeutschland 1987. In der Zwischenzeit wurden die Einwohnerzahlen fortgeschrieben.
Das allerdings ging, wie man heute weiß, ziemlich daneben. Berlin zum Beispiel musste sich jetzt vom Status der 3,5-Millionen-Stadt verabschieden, denn die bisherige Fortschreibung wies 176.000 Menschen zu viel aus (Grafik).
Schwamm drüber, könnte man sagen, das kratzt allenfalls am Renommee der Stadt. Aber die Sache ist etwas diffiziler, denn der Länderfinanzausgleich basiert letztlich auch auf der Wirtschafts- bzw. Steuerkraft je Einwohner (Grafik und Kasten). Laut den Spielregeln des Länderfinanzausgleichs bekommen wirtschaftlich schwächere Bundesländer Geld aus dem gemeinsamen Topf und stärkere müssen die Zeche zahlen. Die jetzige Korrektur der Einwohnerzahlen hat somit Gewinner und Verlierer hervorgebracht:
- Verlierer. Weil die Hauptstädter nicht mehr ganz so arm sind wie früher berechnet, müssen sie jetzt Zuweisungen zurückzahlen – und zwar rückwirkend seit dem Jahr 2011 insgesamt rund 1 Milliarde Euro. Denn das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist über Nacht von 29.400 auf 31.000 Euro gestiegen. Es liegt damit nur 6 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt, zuvor waren es 9 Prozent.
Aber auch Länder, die in den Finanzausgleich einzahlen, sind gekniffen, wie zum Beispiel Baden-Württemberg. Für das Ländle ergab der Zensus ein Bevölkerungsminus von 274.000 Einwohnern gegenüber der Fortschreibung. Damit sind Schwaben und Badener pro Kopf gerechnet reicher als gedacht. Das Land muss daher nach Berechnungen des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln allein für 2012 rund 220 Millionen Euro zurückzahlen.
Hamburg, das 2012 erstmals Geld aus dem Ausgleichstopf erhalten hatte, wird mit 81.000 Einwohnern weniger plötzlich wieder zum Geberland – und muss ebenfalls auf Millionen verzichten.
- Profiteure. Bayern, dessen Bevölkerung weniger stark nach unten korrigiert wurde als im Bundesdurchschnitt, steht auf der Gewinnerseite. Denn der Durchschnittsbayer ist durch die neuen Zahlen relativ gesehen ein wenig ärmer geworden – damit bleibt nun mehr Geld in der Landeskasse.
Freuen kann sich auch Rheinland-Pfalz. Da hier der Zensus nur 9.000 Einwohner weniger ergab, als die Statistik bislang auswies, erhält das strukturschwache Land erheblich mehr Geld aus dem Finanzausgleich als vorher.
Um die künftige Fortschreibung zu verbessern, wäre zu klären, warum sich die Zahlen für Hamburg und Berlin so viel weiter von der Realität entfernt hatten als die anderer Bundesländer und Großstädte. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass die beiden Metropolen besonders viele Migranten anziehen. Viele Ausländer melden sich offensichtlich nicht ab, wenn sie zurück in ihre Heimat gehen, und stehen deshalb weiter im Melderegister. Köln indes, wo ebenfalls viele Migranten leben, hatte Ende 2011 genau 1,013 Millionen Einwohner – nur 0,3 Prozent weniger als seit 1987 fortgeschrieben.
Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich (LFA) ist ein mehrstufiges Verfahren, mit dem laut Artikel 107 des Grundgesetzes „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird“. Vorgeschaltet ist ein Ausgleich der Umsatzsteuer, deren Aufkommen schon aufgrund der ungleichen Verteilung großer Firmen stark zwischen den Ländern divergiert.
Die erste Stufe des LFA im engeren Sinne besteht aus Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern. Dabei wird der Bedarf pro Land nach der Einwohnerzahl bestimmt, wobei Großstädten – vor allem den Stadtstaaten – ein höherer Finanzbedarf pro Einwohner zugebilligt wird. Dünn besiedelte Länder wie Mecklenburg-Vorpommern dürfen aber ebenfalls einen leicht überdurchschnittlichen Bedarf geltend machen. Auf dieser Ebene wurden 2012 rund 7,9 Milliarden Euro umverteilt. Nach diesem Schritt kommt der vertikale Ausgleich: Der Bund leistet Ergänzungszuweisungen, um dem Sonderbedarf etwa der neuen Länder und der Hauptstadtfunktion Berlins gerecht zu werden, aber auch, um die Zahlerländer nicht zu überfordern. Im Jahr 2012 waren dies insgesamt 11,5 Milliarden Euro.