Arbeiten ist erst mal verboten
In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben bereits mehr Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik gestellt als im gesamten Jahr 2012. Bis über den Asylantrag entschieden wird, vergehen im Schnitt zwölf Monate. In den ersten neun Monaten des Verfahrens dürfen die Betroffenen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, erst als anerkannte Flüchtlinge erhalten sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
- In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben bereits mehr Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik gestellt als im gesamten Jahr 2012.
- Im Verhältnis zur Zahl der Einwohner wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2013 die meisten Anträge auf Asyl in Schweden, Malta und Ungarn gestellt.
- In den ersten neun Monaten dürfen Asylbewerber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Dieses Jahr werden voraussichtlich mehr als 110.000 Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, prognostiziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bereits Ende September hatte die zentrale Asylbehörde mit Sitz in Nürnberg 85.325 Anträge auf dem Tisch – und damit deutlich mehr als im Vorjahr, als insgesamt 77.651 Ausländer in Deutschland auf diesem Weg um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung suchten.
Die meisten der Asylanträge aus den ersten neun Monaten 2013 stammen von Flüchtlingen aus Russland, und zwar meist aus dem Kaukasus: nahezu 14.000. Im selben Zeitraum hat das BAMF über 8.407 Anträge von Asylsuchenden aus der russischen Föderation entschieden, bleiben durften von ihnen letztlich allerdings nur 205 Auswanderer – also rund 2,4 Prozent (Grafik).
Dass die sogenannte Schutzquote für Menschen aus Russland und vielen anderen Herkunftsländern so gering ist, hängt damit zusammen, dass das deutsche Recht nur einen Grund kennt, der einen Anspruch auf Asyl rechtfertigt: politische Verfolgung. Menschen, die sich zum Arbeiten oder Studieren nach Deutschland aufmachen, die vor Hunger und anderem Elend fliehen oder einfach nur ihrer bereits in Deutschland lebenden Familie folgen wollen, haben kaum Chancen, als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Menschen, die wegen Krieg oder aus politischen Gründen aus ihrer Heimat flüchten, können sich dagegen auf die Genfer Flüchtlingskonvention und auf Abschiebeverbote berufen (siehe Kasten).
Doch selbst wenn ein Mensch sein Land tatsächlich aufgrund von politischer Verfolgung verlassen musste, kann er nicht damit rechnen, dass sein Asylantrag in Deutschland auch automatisch bewilligt wird. Denn seit dem Jahr 2003 regelt die sogenannte Dublin-II-Verordnung, welches EU-Mitgliedsland für das Asylverfahren eines einzelnen Flüchtlings zuständig ist – und dies ist in der Regel das Land, in dem er oder sie zuerst europäischen Boden betreten hat. Afrikanische Flüchtlinge zum Beispiel, die oft in Mittelmeeranrainerstaaten wie Italien ankommen, müssen deshalb dort ihren Antrag stellen – auch, wenn sie eigentlich lieber in einem anderen Land eine neue Existenz aufbauen wollen. Lediglich für Griechenland, wo besonders viele Flüchtlinge ankommen, hat Deutschland das Dublin-Verfahren derzeit ausgesetzt.
Die Dublin-Verordnung führt also dazu, dass besonders Länder am Rande Europas überproportional viele Asylbewerber haben – denn logischerweise betreten dort die meisten Flüchtlinge erstmals europäischen Boden (Grafik):
Im Verhältnis zur Zahl der Einwohner wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2013 die meisten Anträge auf Asyl in Schweden, Malta und Ungarn gestellt.
Deutschland hat mit mehr als 58.000 Asylanträgen zwischen Januar und Juli zwar absolut die EU-weit höchste Flüchtlingszahl, bezogen auf die Einwohnerzahl kamen auf Malta allerdings dreimal so viele Menschen an.
Asylbewerber müssen in Deutschland strenge Auflagen erfüllen. Solange das Asylverfahren läuft, sind sie in der Regel verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Außerdem dürfen sie in dieser Zeit die Region rund um ihre Unterkunft nicht verlassen.
In den ersten neun Monaten dürfen Asylbewerber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Nach dieser Frist kann die Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung erlauben – vorausgesetzt für die angestrebte Stelle steht kein geeigneter deutscher Bewerber zur Verfügung (Vorrangprüfung).
Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen einerseits und der Fachkräfteengpässe in Deutschland andererseits wird seit dem Sommer wieder über die Abschaffung des Arbeitsverbots für Asylbewerber diskutiert. Grüne und Liberale sind dafür, CDU und CSU dagegen. Inwiefern die Flüchtlinge tatsächlich dazu beitragen könnten, die Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu beseitigen, ist allerdings unklar: Die Qualifikationen der Asylbewerber werden in Deutschland nicht systematisch erfasst.
In der Presse ist zumindest kürzlich eine interne BAMF-Erhebung für den Zeitraum 2010 bis 2012 zitiert worden, wonach zwar mehr als 40 Prozent der Asylbewerber nicht über den Besuch der Grundschule hinausgekommen sind, aber mehr als ein Viertel auf ein Gymnasium und zehn Prozent zur Hochschule gegangen sind. Potenzial wäre demnach also durchaus vorhanden, das es zu heben gilt. Dafür müssten Asylbewerber und Geduldete allerdings schneller in den deutschen Arbeitsmarkt eingegliedert und die Vorrangprüfung abgeschafft werden.
Genfer FlüchtlingskonventionSie gewährt Flüchtlingen Schutz, die in ihrem Heimatland aus religiösen oder politischen Gründen, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Staatenzugehörigkeit verfolgt werden. AbschiebeschutzFlüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt werden, genießen Abschiebeschutz, wenn ihnen in ihrer Heimat Folter oder die Todesstrafe droht. Ferner dürfen Flüchtlinge nicht ausgewiesen werden, wenn ihnen in einem anderen Land Freiheitsentzug oder „Gefahr für Leib oder Leben“ (AufenthG, §60, Absatz 7) drohen.DuldungAuch wenn Flüchtlinge keinen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten, können rechtliche, persönliche oder humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Wird die Abschiebung ausgesetzt, erhalten Flüchtlinge den Status eines Geduldeten. Die Duldung wird in der Regel für sechs Monate gewährt, anschließend wird erneut die Möglichkeit einer Abschiebung geprüft. Geduldete dürfen im ersten Jahr nicht erwerbstätig sein, im zweiten bis vierten Jahr nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer seit mindestens vier Jahren als Geduldeter in Deutschland lebt, darf mit Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Im vergangenen Jahr lebten 86.042 Geduldete in Deutschland.