Anerkennung läuft an
Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen in Deutschland seit April 2012 rechtsverbindlich bewerten und mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen lassen. Noch wird allerdings wenig Gebrauch davon gemacht, wie eine erste Bilanz zeigt.
- Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat, kann diesen in Deutschland seit April 2012 rechtsverbindlich bewerten und mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen lassen.
- Im Mai 2012 gab es in 57 Berufsfeldern für beruflich qualifizierte Fachkräfte mehr offene Stellen als entsprechende Bewerber.
- Um den Mangel an beruflich Qualifizierten zu lindern, ist seit April 2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft.
In Deutschland gibt es nicht nur zu wenige Ingenieure, sondern auch viel zu wenige Elektroinstallateure und Krankenschwestern. Ingesamt fehlt es an vielen Absolventen von Aus- und Weiterbildungen:
Im Mai 2012 gab es in 57 Berufsfeldern für beruflich qualifizierte Fachkräfte mehr offene Stellen als entsprechende Bewerber.
Unter dem Strich waren seinerzeit 225.000 Stellen für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung ausgeschrieben – bei den zeitgleich insgesamt nur zehn Engpassberufen für Akademiker gab es dagegen lediglich 52.000 Vakanzen.
Um den Mangel an beruflich Qualifizierten zu lindern, ist seit April 2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft. Dieses „Anerkennungsgesetz“ gewährt jedem, der im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Abschluss bewertet und in das deutsche Qualifizierungssystem eingeordnet wird. Da in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen leben, die einen Beruf im Ausland erlernt haben, müsste der Andrang eigentlich enorm sein.
Tatsächlich aber ist die Nachfrage der Migranten nach diesem Angebot noch sehr verhalten, wie eine erste Bilanz der Kammerorganisationen zeigt, die für die Umsetzung und Bewertung der ausländischen Berufsqualifikationen zuständig sind:
- Bei den Handwerkskammern sind innerhalb von sechs Monaten 1.308 Anträge auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren eingetrudelt, denen Abschlüsse aus 75 Ländern zugrunde lagen. Genau 274 Anträge wurden bereits entschieden, mehr als 90 Prozent mit positivem Bescheid.
- Die IHK FOSA in Nürnberg, die für 77 der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern die Anerkennung organisiert, zählte bis Januar 2013 insgesamt 1.759 Anträge aus 93 Ländern. Beschieden wurden bislang 645 Anträge, von denen 455 die volle und 190 eine teilweise Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf erhielten, wobei dies meist kaufmännische sowie Metall- und Elektro-Berufe sind.
Bislang haben vor allem Osteuropäer einen Anerkennungsantrag gestellt, insbesondere beruflich Qualifizierte mit einem polnischen oder russischen, aber auch mit einem türkischen Abschluss (Grafik).
Weil viele Migranten ihren Berufsabschluss vor längerer Zeit erworben haben – die meisten vor 15 oder noch mehr Jahren –, sieht das Gesetz zudem vor, auch Zeiten der Berufserfahrung zu berücksichtigen.
Portale als Türöffner
Informationen über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsqualifikationen gibt es auch im Internet – zum Beispiel im BQ-Portal, das vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln aufgebaut wurde. Dieses Portal unterstützt die Kammern bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und hilft interessierten Unternehmen weiter. Derzeit findet man in der BQ-Datenbank 20 Länderprofile und mehr als 330 übersetzte Berufsprofile. Auf großes Interesse stößt auch das Portal „Anerkennung in Deutschland“, das seit der Freischaltung im April 2012 bereits mehr als eine viertel Million Besucher – davon rund 40 Prozent aus dem Ausland – verzeichnete.www.bq-portal.dewww.anerkennung-in-deutschland.de